Mehrfamilienhaus wasserabrechnung Gemäß § 2 Nr. 5 BetrKV sind Warmwasserkosten grundsätzlich umlagefähig. Das bedeutet. 1 Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters, in einem Mehrfamilienhaus Wasseruhren einzubauen und den Verbrauch in jeder. 2 Wichtige Urteile des BGH zur Abrechnung von Wasserkosten in der Betriebskostenabrechnung. | TIPPS VOM FACHANWALT FÜR MIETRECHT. 3 Was alles zum Thema Wasserkosten zählt, wie Sie die Nebenkostenabrechnung für Wasser richtig erstellen und warum der Mietvertrag eine wichtige Rolle spielt. 4 Das bedeutet: Der Vermieter muss diese zu mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach dem Verbrauch des Mieters abrechnen. Der Rest zwischen 30 und 50 Prozent kann gem. § 6 Abs. 1 Heizkosten-Verordnung (kurz: HeizkostenV) i.V.m. §§ 7 bis 9 HeizkostenV unabhängig vom Verbrauch – also anhand der Wohn- und Nutzfläche – abgerechnet werden. 5 Neben den Kosten für den tatsächlichen Wasserverbrauch pro Mieteinheit werden in der Wasserabrechnung folgende Posten berücksichtigt: fällige Grundgebühr. Kosten für den Wasserzähler. Betrieb einer Wasserversorgungs- oder Aufbereitungsanlage. Wartung der jeweiligen Geräte. 6 Heizkosten und Warmwasser: Euro pro Jahr für das ganze Haus. Verbrauchsabhängiger Anteil für eine Quadratmeter-Wohnung (60 Prozent der Kosten) = ,47 Euro. Verbrauchsunabhängiger Anteil (40 Prozent der Kosten) = ,41 Euro. In diesem Beispiel ergeben sich Wasserkosten von insgesamt ,85 pro Jahr für eine Quadratmeter-Wohnung. 7 Kosten der Entwässerung in der Nebenkostenabrechnung. Die Entwässerungskosten teilen sich in Kosten für Abwasser und Niederschlagswasser auf. Abwasser entsteht durch den Verbrauch von Frischwasser, zum Beispiel beim Waschen, Spülen oder Duschen. Alles was aus der Leitung kommt muss in die Kanalisation abgeleitet werden. 8 Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters, in einem Mehrfamilienhaus Wasseruhren einzubauen und den Verbrauch in jeder einzelnen Wohnung genau zu ermitteln. Das Gesetz gibt lediglich in der Heizkostenverordnung vor, dass der Verbrauch an Heizenergie und Warmwasser zumindest zu 50 Prozent nach dem Verbrauch des Mieters abgerechnet. 9 In § 2 BetrKV ist im Einzelnen geregelt, welche laufenden Kosten gegenüber Mietern als Wasserkosten abgerechnet werden können: Kosten des Wasserverbrauchs, Grundgebühren, Miet-, Eich- und Wartungskostenkosten für Wasserzähler, Abrechnungskosten, Wartungskosten von Wassermengenreglern, Kosten einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage. wasserabrechnung nach personen zulässig 10 Wasserkosten | Verbrauchsabhängige Abrechnung nur, wenn alle Wohneinheiten mit Zählern ausgestattet sind. Ein Vermieter muss die Wasserkosten. 11