Energieausweis falsch schadensersatz Eine Haftung des Vermieters kann in Betracht kommen, wenn bewusst falsche Angaben gemacht wurden. Dies muss jedoch zu beweisen sein. Wäre der Beweis zu führen, dann könnte ggf. der Mietvertrag angefochten werden. 1 Wenn ein Energieausweis nicht rechtzeitig vorliegt oder nicht korrekt ist, droht ein Bußgeld von bis zu Euro – so besagt es die EnEv in § Ein. 2 Der Beklagte habe gegenüber dem Sachverständigen grob falsche Angaben über die Dämmung gemacht, so dass ihm bekannt gewesen sei, dass der Energieausweis. 3 Liegen nun tatsächlich augenscheinliche Falschangaben im Energieausweis vor, dann besteht prinzipiell auch die Möglichkeit, Schadensersatz. 4 Verkauft der Auftraggeber des Energieausweises ein Wohnhaus mit vereinbartem Haftungsausschluss, so ist es dem Käufer unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verwehrt, den von ihm nicht beauftragten Aussteller des fehlerhaften Energieausweises in Anspruch zu nehmen. 5 Die Parteien streiten darüber, ob den Klägern infolge fehlerhafter Angaben in einem vom Beklagten überreichten Energieausweis betreffend ein an die Kläger veräußertes Wohnhaus ein Ausgleich für den behaupteten Minderwert zusteht. 6 Auch wenn der Energieausweis fehlerhaft ausgestellt wurde, kann der Kunde einen Anspruch auf Nacherfüllung nach § Nr. 1 BGB haben. Haftung Energieberater: wenn ein Dritter zu Schaden kommt Allerdings muss dem Kunden oder einem Dritten ein Schaden entstanden sein. 7 Je nach Einzelfall kann der Mieter dann einen Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung geltend machen. Der Vermieter haftet für falsche Angaben zum Energieverbrauch, selbst wenn die falschen Angaben im Energieausweis stehen. IV. Anzeige des Vermieters, wenn er Energieausweis verweigert? Das geht. 8 Der Verkäufer renkt ein und legt im Januar einen korrigierten Energieausweis vor. Die Käufer beauftragen darauf einen Sachverständigen, der den entstandenen Schaden, bzw. Minderwert feststellen soll zwischen dem bezahlten und dem tatsächlich "erhaltenen" Haus. 9 Unter dem ließ der Beklagte einen Energieausweis erstellen, der eine Gesamtenergieeffizienz von kWh ausweist. Die Kläger tragen vor: Der – unstreitig – von dem Beklagten beauftragte Makler N. habe ihnen am neben dem Energieausweis eine Projektdokumentation übergeben. fehlender energieausweis bei vermietung 10