Hauptbeschäftigung und nebenbeschäftigung beim selben arbeitgeber Ein Minijob bleibt also nur dann sozialversicherungsfrei, wenn er nicht bei demselben Arbeitgeber ausgeübt wird (BSG-Urteil vom , 12 RK 26/81; BSG-Urteil vom , B 12 KR 28/10 R). 1 Übt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche. 2 Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Mitarbeiter zusätzlich zu seiner Hauptbeschäftigung einen Nebenjob ausübt. Handelt es sich bei beiden. 3 Neben einer Hauptbeschäftigung kann zwar jeder zusätzlich einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben – jedoch nicht beim selben Arbeitgeber. 4 Beamter und Beschäftigung über Euro bei demselben Arbeitgeber Bei einem höheren Arbeitsentgelt ist Beschäftigung bei der Krankenkasse zu melden. In diesem Fall wäre der Arbeitnehmer aufgrund der hauptberuflichen Tätigkeit als Beamter krankenversicherungsfrei und demzufolge auch nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. 5 Hauptbeschäftigung und Minijob beim gleichen Arbeitgeber – Geht das? Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Doch was gilt, wenn der Arbeitgeber beider Jobs ein und dieselbe Person ist? Wie wirkt sich das auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Minijobs aus?. 6 Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber. Grundsätzlich werden mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber versicherungsrechtlich als eine Einheit betrachtet. Für die Feststellung, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist die Arbeitgeberidentität zu prüfen. 7 die Hauptbeschäftigung erfolgt als Bürokraft bei der x-GmbH und die Nebenbeschäftigung als Bürokraft bei der z- GmbH, daher ist die Voraussetzung dass es sich aus rechtlicher Sicht um separate Arbeitgeber handelt erfüllt, allerdings wird die Tätigkeit am selben Arbeitsplatz,da es keine räumliche Abgrenzung zwischen den beiden Firmen. 8 Hauptbeschäftigung und Nebenjob beim selben Arbeitgeber. Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Mitarbeiter zusätzlich zu seiner Hauptbeschäftigung einen Nebenjob ausübt. Handelt es sich bei beiden Beschäftigungsverhältnissen um ein- und denselben Arbeitgeber, gilt aber besondere Vorsicht. 9 Wesentlich ist, wer die wirtschaftliche und organisatorische Dispositionsbefugnis über die Arbeitsleistung des Beschäftigten hat. Entscheidend ist allein, dass es sich rechtlich um ein und denselben Arbeitgeber, das heißt um ein und dieselbe natürliche oder juristische Person bzw. Personengesellschaft handelt. teilzeit und 450-euro job beim gleichen arbeitgeber 10 Arbeitnehmer können neben dem Hauptjob einen Minijob ausüben. Doch ist das auch beim gleichen Arbeitgeber möglich? Jetzt informieren! 11